Altes Amtsgericht Altes Amtsgericht heute

Die Geschichte des Gerichtswesens in Lobberich geht nachweislich  auf das Jahr 1475 zurück. In einer Pachturkunde aus diesem Jahr werden erstmalig Schöffen erwähnt, die in der „Schöffenbank“ zu Gericht saßen. Seit dem Jahr 1673 übte ein Schultheiß, der im Auftrage der damaligen spanischen Regierung handelte, die Gerichtsbarkeit aus. Ihm zur Seite standen mehrere Schöffen und Geschworene, die sich auf die einzelnen Honschaften und Gemeinden verteilten. Im Jahr 1673 wurde die „Herrlichkeit Lobberich“ mit allen Rechten einschließlich der Gerichtsbarkeit durch die spanische Regierung an die Adelsfamilie derer von Bocholtz zu Bocholtz verkauft. Später (1794 – 1815) richteten die französischen Besatzungsorgane sogenannte „Friedensgerichte“ ein, die ausschließlich französisches Recht anwendeten. Auch nachdem auf dem Wiener Kongress die linken Rheinlande dem König von Preußen zugewiesen wurden, wurde das Friedensgericht beibehalten und es wurde weiterhin nach französischem Recht geurteilt.

Aus dem Friedensgericht ging im Jahr 1879 das Amtsgericht Lobberich hervor. Es wurde durch eine Verordnung des Königs von Preußen vom 26.07.1878 mit Wirkung zum 01.10.1879 errichtet. Es gehörte damals zum Landgerichtsbezirk Kleve. Ab dem Jahr 1910 wurde es dann dem Landgerichtsbezirk Krefeld zugewiesen. Aufgrund der kommunalen Neugliederung erfolgte 1970 die Umbenennung in Amtsgericht Nettetal.

Zu seinem Bezirk gehören heute die Stadt Nettetal und die Gemeinde Brüggen.

Ursprünglich war das Amtsgericht an der Süchtelner Straße in Lobberich untergebracht. Am 20.03.1938 wurde das heutige Gerichtsgebäude an der Steegerstraße im Ortsteil Lobberich bezogen, dessen Erweiterungsbau am 17.02.1994 eingeweiht wurde.