InhaltGeschäftsverteilungRichterlicher Geschäftsverteilungsplan
Der vom Präsidium des Amtsgerichts beschlossene Geschäftsverteilungsplan unterliegt im Laufe des Geschäftsjahres Veränderungen. Maßgeblich ist der jeweilige in der Verwaltungsabteilung ausliegende Geschäftsverteilungsplan in Verbindung mit den jeweiligen Änderungsbeschlüssen des Präsidiums.
Geschäftsverteilungsplan ab 01.01.2012 Geschäftsverteilungsplan ab 01.01.2011 |
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