Kasse

Gerichtszahlstelle Nettetal

Kontonummer: 113 89-503
Bankleitzahl: 370 100 50
Postbank AG Köln

IBAN: DE09 3701 0050 0011 3895 03
BIC: PBNKDEFF370

Bitte beachten Sie, dass bei allen Überweisungen das Geschäftszeichen (Aktenzeichen) des Amtsgerichts Nettetal im Verwendungszweck angegeben werden muss, da ansonsten eine Zuordnung der Zahlung nicht möglich ist.

Selbstverständlich können Bareinzahlungen auch direkt bei der hiesigen Kasse (Zimmer 19) während der Publikumszeiten vorgenommen werden.

 

Abweichende Bankverbindung in Zwangsversteigerungsverfahren:

Kontonummer: 1474816
Bankleitzahl: 30050000
Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba)

IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16
BIC: WELADED

Dieses Konto ist ausschließlich bestimmt für Zahlungen des Bargebotes oder durch Hinterlegung unter Ausschluss der Rücknahme (§ 49 ZVG), Zahlungen des Schuldners oder eines Dritten in Höhe des zur Befriedigung und zur Deckung der Kosten erforderlichen Betrages (§ 75 ZVG) sowie für Sicherheitsleistungen durch vorherige Überweisung (§§ 69 Absatz 4, 70 Absatz 2 Satz 2 ZVG).

Geben Sie bei der Überweisung bitte als Verwendungszweck das hiesige Aktenzeichen mit dem Zusatz "AG Nettetal", den Versteigerungstermin und das Wort „Sicherheitsleistung“ an. Der Betrag muss der Oberjustizkasse vor dem Versteigerungstermin gutgeschrieben sein und die Bestätigung der Oberjustizkasse hierüber muss im Termin vorliegen. Deswegen muss die Überweisung auf das genannte Konto mindestens 7 Tage vor dem Termin erfolgen. Ist die Sicherheit nicht von dem Konto des Bieters überwiesen worden (sondern beispielsweise vom Konto des Ehepartners), wird zusätzlich eine Zweckbestimmung des Kontoinhabers benötigt. Nach dem Versteigerungstermin wird die nicht benötigte Sicherheitsleistung unverzüglich von der Oberjustizkasse zurück überwiesen. Für den Schuldner sowie einen neu eingetretenen Eigentümer gelten besondere Bestimmungen.