Man kann dem Amts-Gericht Geld überweisen.
Bei einer Überweisung muss immer auch ein Akten-Zeichen angegeben werden.
Das Akten-Zeichen ist als Verwendungs-Zweck auf dem Vordruck einzutragen.
Sonst kommt das Geld nicht richtig an.

Das Akten-Zeichen steht auf dem Brief des Gerichts oben rechts.

Nehmen Sie folgende Konto-Nummer:

Postbank AG Köln
IBAN: DE09 3701 0050 0011 3895 03           BIC: PBNKDEFF370


Achtung!
Für Sicherheits-Leistungen und Erlös-Zahlungen in Zwangs-Versteigerungen und bei Hinterlegungen gibt es eine andere
Konto-Nummer:

Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba)
IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16           BIC: WELADED

Dieses Konto bitte nur für Zahlungen bei Zwangs-Versteigerung und Hinterlegung benutzen!



Verantwortlich: Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, Stand: 2022