Bitte beachten Sie, dass die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht einschließlich der Verkündung der Urteile und Beschlüsse gemäß § 169 des Gerichtsverfassungsgesetzes grundsätzlich öffentlich ist (Ausnahmen sind im Einzelfall bei Jugend- oder Jugendschutzsachen u. a. möglich). Ton-, Fernseh- und Rundfunkaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder Veröffentlichung ihres Inhalts sind im gesamten Gebäude ohne ausdrückliche Genehmigung der Direktorin des Amtsgerichts unzulässig.

Zuständig für Presseanfragen ist der Direktor des Amtsgerichts Nettetal, Herr Radtke.

Anfragen richten Sie bitte an die Verwaltung unter Telefonnummer 02153 915138 oder per Email an verwaltung@ag-nettetal.nrw.deE-mail