Die Justiz schützt die Gesundheit ihrer Mitarbeiter und derjenigen, die Gerichte aufsuchen müssen. Das macht bestimmte Einschränkungen unumgänglich. Bitte beachten Sie die Hinweise und Ausgänge am Eingang zum Gebäude und in den Sitzungssälen. Ferner gilt:

  • Eingaben und Anträge sind möglichst schriftlich einzureichen. Bitte beachten Sie, dass rechtsförmige Anträge in der Regel nicht per E-Mail gestellt werden können.
  • Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.
  • Der Zugang zu dem Gerichtsgebäude ist Personen untersagt, die Symptome einer Coronaerkrankung zeigen.
  • Die Pflicht zum Tragen eines Mund- und Nasenschutzes gilt in allen öffentlich zugänglichen Bereichen des Gerichts, insbesondere in den Fluren, Treppenhäusern und Wartebereichen. In Sitzungssälen und anderen Räumen, in denen Gerichtstermine stattfinden, entscheiden die vorsitzenden Richerinnen und Richter bzw. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, ob ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist.
  • Sitzungen bleiben für die Öffentlichkeit zugänglich. Zur Wahrung der Hygieneabstände können jedoch nur deutlich weniger Zuschauer in den Sitzungssälen Platz finden.
  • Um alle notwendigen Verhandlung trotz räumlicher Beschränkungen zu ermöglichen, können Gerichtstermine auch zu bislang eher ungewohnten Zeiten stattfinden.