Das Amtsgericht Nettetal weist darauf hin, dass Anträge auf Erteilung von Grundbuchauszügen unter Vermittlung der Black Forest Verlag GmbH nicht bearbeitet werden können. Die hierzu erforderlichen Unterschriften der Kunden auf einem Touchpad oder mittels Computermaus sind unwirksam, da sie die Voraussetzungen des § 126a Abs. 1 BGB nicht erfüllen.